ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Grundlage und Qualitätsanspruch:
Die «Wohnen im Griff GmbH» ist eine Institution der Sozialen Praxis, die sich verpflichtet, sämtlichen Klienten und Klientinnen mit höchster Wertschätzung, Achtsamkeit und Respekt zu begegnen. Als Organisation legen wir besonderen Wert auf konsequente Förderung und Forderung im täglichen Umgang. Dabei stehen Transparenz, Individualität, Flexibilität und Qualitätsstandards im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
1.1 Etablierte Strukturen und Rahmen:
Die etablierten Strukturen und der Rahmen der «Wohnen im Griff GmbH» bieten eine umfassende Palette von Möglichkeiten, um eine individuelle und optimale Entwicklung der Klienten und Klientinnen zu ermöglichen. Durch gezielte Unterstützung und Förderung streben wir die Schaffung eines Umfelds an, das ein selbstbestimmtes Leben und eine positive Lebensqualität fördert.
1.2 Planung und Dokumentation:
Sowohl die Aufnahme als auch der Entwicklungsprozess, Übertritte in andere Organisationen und der Austritt werden gemeinschaftlich und sorgfältig geplant sowie dokumentiert. Diese umfassende Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Compliance, sondern auch der Sicherstellung einer kontinuierlichen und bedarfsgerechten Betreuung.
1.3 Regelmässige Koordinationssitzungen:
In regelmässigen Koordinationssitzungen mit allen relevanten Parteien, einschließlich Klienten, Erziehungsberechtigten, Mitarbeitern und anderen beteiligten Organisationen, wird der Auftrag überprüft. Durch diesen partizipativen Ansatz schaffen wir Perspektiven im Sinne der Qualitätssicherung. Wir nutzen diese Gelegenheit, um Feedback zu erhalten, Prozesse zu evaluieren und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern Die «Wohnen im Griff GmbH» steht für eine ganzheitliche Betreuung und setzt sich dafür ein, dass jeder Klient und jede Klientin die notwendige Unterstützung und Förderung erhält, um ihre individuellen Potenziale zu entfalten.
2. Partizipation:
Soweit rechtlich zulässig, werden alle Klientinnen und Klienten sowie ihre Erziehungsberechtigten in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen bzw. mit grösstmöglicher Transparenz über getroffene Entscheidungen informiert. Partizipation wird auf sämtlichen Ebenen der «Wohnen im Griff GmbH» in erheblichem Masse angestrebt. Neben der individuellen Entwicklungsplanung setzt die «Wohnen im Griff GmbH» auch auf die Förderung der Vitalität durch gesunde Bewegung und Ernährung.
2.1 Individuelle Entwicklungsplanung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verfolgt einen partizipativen Ansatz in der individuellen Entwicklungsplanung für jede Klientin und jeden Klienten. Die Beteiligung der Klientinnen und Klienten sowie ihrer Erziehungsberechtigten an der Festlegung von Zielen und Massnahmen steht im Mittelpunkt dieses Prozesses. Die «Wohnen im Griff GmbH» wird sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele angemessen berücksichtigt werden.
2.1.1 Haftungsausschluss für individuelle Entwicklungsplanung:
Die Beteiligung an der individuellen Entwicklungsplanung ist freiwillig und erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele der Klientinnen und Klienten sowie ihrer Erziehungsberechtigten. Die «Wohnen im Griff GmbH» übernimmt keine Haftung für etwaige Konsequenzen oder Schäden, die sich aus den getroffenen Entscheidungen im Rahmen der individuellen Entwicklungsplanung ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH».
2.2 Förderung der Vitalität:
Neben der individuellen Unterstützung legt die «Wohnen im Griff GmbH» einen besonderen Fokus auf die Förderung der Vitalität ihrer Klientinnen und Klienten. Dies umfasst die Integration von gesunden Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten in den Alltag. Die Partizipation der Klientinnen und Klienten in Entscheidungen bezüglich gesunder Lebensgewohnheiten wird aktiv gefördert, um ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen zu berücksichtigen.
2.2.1 Haftungsausschluss für Förderung der Vitalität:
Die Teilnahme an Entscheidungen bezüglich gesunder Lebensgewohnheiten im Rahmen der Vitalitätsförderung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die «Wohnen im Griff GmbH» haftet nicht für etwaige gesundheitliche Folgen oder Schäden, die sich aus den empfohlenen Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH».
2.3 Transparente Informationspolitik:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich zu einer transparenten Informationspolitik gegenüber den Klientinnen, Klienten und ihren Erziehungsberechtigten. Alle relevanten Entscheidungen und Entwicklungen werden in klarer und verständlicher Weise kommuniziert. Dies ermöglicht eine informierte Beteiligung der Betroffenen am Gesamtprozess und stärkt die Transparenz im Handeln der «Wohnen im Griff GmbH“
2.3.1 Haftungsausschluss für transparente Informationspolitik:
Die «Wohnen im Griff GmbH» stellt sicher, dass alle relevanten Entscheidungen und Entwicklungen transparent kommuniziert werden. Dennoch übernimmt die «Wohnen im Griff GmbH» keine Haftung für etwaige Schäden, die durch unvollständige oder unklare Informationen entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH»Die Klientinnen, Klienten und ihre Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass ihre Beteiligung an den genannten Prozessen auf freiwilliger Basis erfolgt, und dass sie die Möglichkeit haben, sich über mögliche Risiken und Konsequenzen im Klaren zu sein.
3. Interdisziplinäre Kooperation:
Die Wohnen im Griff GmbH arbeitet im Auftrag der öffentlichen Hand, insbesondere mit den Sozialdiensten, um die Wohnbegleitung für die Klientinnen und Klienten bereitzustellen. Die Organisation legt dabei grossen Wert auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen relevanten Organisationen
3.1 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen:
Die Wohnen im Griff GmbH engagiert sich aktiv in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die im Bereich der Wohnbegleitung und unterstützenden Dienstleistungen tätig sind. Diese Kooperationen dienen dazu, die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und den Klientinnen und Klienten ein umfassendes Unterstützungsnetzwerk zu bieten.
3.1.1 Haftungsausschluss für Handlungen Dritter:
Trotz sorgfältiger Auswahl und Zusammenarbeit mit Dritten übernimmt die Wohnen im Griff GmbH keine Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Schäden, die durch andere Organisationen oder Dritte verursacht werden, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH
3.2 Datenschutz und Informationsaustausch:
In der interdisziplinären Zusammenarbeit erfolgt ein Informationsaustausch unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Datenschutzverletzungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
3.2.1 Koordination und Kommunikation:
Die Wohnen im Griff GmbH verpflichtet sich zur effektiven Koordination und Kommunikation mit anderen Organisationen, um eine nahtlose Zusammenarbeit sicherzustellen. Dennoch übernimmt die Wohnen im Griff GmbH keine Haftung für Schäden, die durch Kommunikationsfehler oder Koordinationsprobleme mit anderen Organisationen entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
4. Sanktionierung und Beschwerde:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verfolgt einen transparenten und gerechten Ansatz im Umgang mit Sanktionierung und Beschwerden. Unsere Organisation setzt sich dafür ein, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle Klientinnen und Klienten zu gewährleisten. Sanktionierung, wenn notwendig, erfolgt nach klaren und vorab festgelegten Richtlinien, die auf rechtskonformen Standards und ethischen Prinzipien basieren.
4.1 Sanktionierung:
Im Falle von Fehlverhalten oder Verstössen gegen interne Richtlinien werden Sanktionen nach einem fairen und abwägenden Verfahren angewandt. Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Sanktionen angemessen, verhältnismässig und rechtskonform sind. Die Klientinnen und Klienten sowie ihre Erziehungsberechtigten werden transparent über die Gründe und den Prozess der Sanktionierung informiert.
4.2 Beschwerde:
Die «Wohnen im Griff GmbH» ermutigt alle Betroffenen, Beschwerden offen und ohne Furcht vor Repressalien zu äußern. Es wird ein effektives Beschwerdemanagement etabliert, das sicherstellt, dass Beschwerden ernst genommen und zeitnah bearbeitet werden. Betroffene haben das Recht, Beschwerden vertraulich und ohne Benachteiligung zu melden. Die Organisation verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Beschwerden gründlich, fair und objektiv untersucht werden.
4.3 Schutz vor Repressalien:
Die «Wohnen im Griff GmbH» stellt sicher, dass Personen, die Beschwerden äußern oder an Untersuchungen teilnehmen, vor jeglicher Form von Repressalien geschützt werden. Die Offenlegung von Fehlverhalten oder das Äußern von Bedenken wird als Beitrag zur Verbesserung der Organisation betrachtet, und die Integrität der Meldenden wird respektiert.
4.4 Kontinuierliche Verbesserung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» nutzt Beschwerden und Sanktionierungen als Gelegenheit zur kontinuierlichen Verbesserung. Durch die Analyse von Rückmeldungen und Erfahrungen streben wir danach, unsere Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen stets den höchsten Standards entsprechen. Die Sanktionierungs- und Beschwerdeprozesse dienen dazu, eine sichere und respektvolle Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten, in der individuelle Entwicklungen und Bedürfnisse geachtet werden.
5. Haftungsausschluss:
Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, durch die Klientinnen und Klienten verursacht wurde.
5.1 Haftung für persönliche Gegenstände der Klienten:
Jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Klientinnen oder Klienten wird ausgeschlossen, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH zurückzuführen.
5.2 Haftung für Gesundheitsentscheidungen:
Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus individuellen Gesundheitsentscheidungen der Klientinnen oder Klienten ergeben, auch wenn diese im Zusammenhang mit begleitenden Gesundheitsdienstleistungen stehen
5.3 Haftung für Verhalten gegenüber anderen Bewohnern:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhalten der Klientinnen oder Klienten gegenüber anderen Menschen oder Personen in der Umgebung resultieren
5.4 Haftung im Rahmen des schweizerischen Zivilgesetzbuches:
Die Haftung der Wohnen im Griff GmbH unterliegt den Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), insbesondere den Artikeln 41 bis 61 ZGB, die die allgemeinen Bestimmungen zur Haftung regeln.
5.5 Haftung für persönliche Entscheidungen der Klienten:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die sich aus persönlichen Entscheidungen der Klientinnen oder Klienten ergeben, selbst wenn diese im Zusammenhang mit der Wohnbegleitung stehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
5.6 Haftung für Unterbrechung von Dienstleistungen:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Unterbrechungen oder Ausfälle von Dienstleistungen im Rahmen der Wohnbegleitung entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
5.7 Haftung für Verletzungen bei Gruppenaktivitäten:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die bei Gruppenaktivitäten oder Veranstaltungen im Rahmen der Wohnbegleitung auftreten, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
6. Schweigepflicht:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der «Wohnen im Griff GmbH» sind zur strikten Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich über sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Dies schliesst persönliche und vertrauliche Informationen über Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie interne Geschäftsabläufe ein.
6.1 Umfang der Schweigepflicht:
Die Schweigepflicht umfasst sämtliche mündlich übermittelten, schriftlich festgehaltenen oder auf andere Weise erlangten Informationen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten der «Wohnen im Griff GmbH» stehen. Dies beinhaltet auch Informationen, die während Kooperationen mit anderen Organisationen oder Fachpersonen bekannt werden.
6.2 Dauer der Schweigepflicht:
Die Schweigepflicht bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiterhin bestehen. Dies bedeutet, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach ihrem Ausscheiden aus der «Wohnen im Griff GmbH» weiterhin zur Verschwiegenheit über sämtliche vertraulichen Informationen verpflichtet sind, die ihnen während ihrer Tätigkeit bekannt wurden.
6.3 Ausnahmen und Rechtsgrundlagen:
Ausnahmen von der Schweigepflicht können nur in gesetzlich geregelten Fällen oder nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung der «Wohnen im Griff GmbH» gemacht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schweigepflicht im Klaren zu sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
6.4 Sensibilisierung und Schulung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig zu sensibilisieren und zu schulen, um sicherzustellen, dass diese die Bedeutung der Schweigepflicht verstehen und in der Praxis umsetzen. Dies umfasst auch die Aufklärung über die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen unserer Klientinnen und Klienten, sowie anderer Kooperationspartner, zu wahren. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin trägt eine persönliche Verantwortung für die strikte Einhaltung dieser Verpflichtung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Grundlage und Qualitätsanspruch:
Die «Wohnen im Griff GmbH» ist eine Institution der Sozialen Praxis, die sich verpflichtet, sämtlichen Klienten und Klientinnen mit höchster Wertschätzung, Achtsamkeit und Respekt zu begegnen. Als Organisation legen wir besonderen Wert auf konsequente Förderung und Forderung im täglichen Umgang. Dabei stehen Transparenz, Individualität, Flexibilität und Qualitätsstandards im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
1.1 Etablierte Strukturen und Rahmen:
Die etablierten Strukturen und der Rahmen der «Wohnen im Griff GmbH» bieten eine umfassende Palette von Möglichkeiten, um eine individuelle und optimale Entwicklung der Klienten und Klientinnen zu ermöglichen. Durch gezielte Unterstützung und Förderung streben wir die Schaffung eines Umfelds an, das ein selbstbestimmtes Leben und eine positive Lebensqualität fördert.
1.2 Planung und Dokumentation:
Sowohl die Aufnahme als auch der Entwicklungsprozess, Übertritte in andere Organisationen und der Austritt werden gemeinschaftlich und sorgfältig geplant sowie dokumentiert. Diese umfassende Dokumentation dient nicht nur der rechtlichen Compliance, sondern auch der Sicherstellung einer kontinuierlichen und bedarfsgerechten Betreuung.
1.3 Regelmässige Koordinationssitzungen:
In regelmässigen Koordinationssitzungen mit allen relevanten Parteien, einschließlich Klienten, Erziehungsberechtigten, Mitarbeitern und anderen beteiligten Organisationen, wird der Auftrag überprüft. Durch diesen partizipativen Ansatz schaffen wir Perspektiven im Sinne der Qualitätssicherung. Wir nutzen diese Gelegenheit, um Feedback zu erhalten, Prozesse zu evaluieren und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern Die «Wohnen im Griff GmbH» steht für eine ganzheitliche Betreuung und setzt sich dafür ein, dass jeder Klient und jede Klientin die notwendige Unterstützung und Förderung erhält, um ihre individuellen Potenziale zu entfalten.
2. Partizipation:
Soweit rechtlich zulässig, werden alle Klientinnen und Klienten sowie ihre Erziehungsberechtigten in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen bzw. mit grösstmöglicher Transparenz über getroffene Entscheidungen informiert. Partizipation wird auf sämtlichen Ebenen der «Wohnen im Griff GmbH» in erheblichem Masse angestrebt. Neben der individuellen Entwicklungsplanung setzt die «Wohnen im Griff GmbH» auch auf die Förderung der Vitalität durch gesunde Bewegung und Ernährung.
2.1 Individuelle Entwicklungsplanung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verfolgt einen partizipativen Ansatz in der individuellen Entwicklungsplanung für jede Klientin und jeden Klienten. Die Beteiligung der Klientinnen und Klienten sowie ihrer Erziehungsberechtigten an der Festlegung von Zielen und Massnahmen steht im Mittelpunkt dieses Prozesses. Die «Wohnen im Griff GmbH» wird sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele angemessen berücksichtigt werden.
2.1.1 Haftungsausschluss für individuelle Entwicklungsplanung:
Die Beteiligung an der individuellen Entwicklungsplanung ist freiwillig und erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele der Klientinnen und Klienten sowie ihrer Erziehungsberechtigten. Die «Wohnen im Griff GmbH» übernimmt keine Haftung für etwaige Konsequenzen oder Schäden, die sich aus den getroffenen Entscheidungen im Rahmen der individuellen Entwicklungsplanung ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH».
2.2 Förderung der Vitalität:
Neben der individuellen Unterstützung legt die «Wohnen im Griff GmbH» einen besonderen Fokus auf die Förderung der Vitalität ihrer Klientinnen und Klienten. Dies umfasst die Integration von gesunden Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten in den Alltag. Die Partizipation der Klientinnen und Klienten in Entscheidungen bezüglich gesunder Lebensgewohnheiten wird aktiv gefördert, um ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen zu berücksichtigen.
2.2.1 Haftungsausschluss für Förderung der Vitalität:
Die Teilnahme an Entscheidungen bezüglich gesunder Lebensgewohnheiten im Rahmen der Vitalitätsförderung erfolgt auf freiwilliger Basis. Die «Wohnen im Griff GmbH» haftet nicht für etwaige gesundheitliche Folgen oder Schäden, die sich aus den empfohlenen Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH».
2.3 Transparente Informationspolitik:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich zu einer transparenten Informationspolitik gegenüber den Klientinnen, Klienten und ihren Erziehungsberechtigten. Alle relevanten Entscheidungen und Entwicklungen werden in klarer und verständlicher Weise kommuniziert. Dies ermöglicht eine informierte Beteiligung der Betroffenen am Gesamtprozess und stärkt die Transparenz im Handeln der «Wohnen im Griff GmbH“
2.3.1 Haftungsausschluss für transparente Informationspolitik:
Die «Wohnen im Griff GmbH» stellt sicher, dass alle relevanten Entscheidungen und Entwicklungen transparent kommuniziert werden. Dennoch übernimmt die «Wohnen im Griff GmbH» keine Haftung für etwaige Schäden, die durch unvollständige oder unklare Informationen entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der «Wohnen im Griff GmbH»Die Klientinnen, Klienten und ihre Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass ihre Beteiligung an den genannten Prozessen auf freiwilliger Basis erfolgt, und dass sie die Möglichkeit haben, sich über mögliche Risiken und Konsequenzen im Klaren zu sein.
3. Interdisziplinäre Kooperation:
Die Wohnen im Griff GmbH arbeitet im Auftrag der öffentlichen Hand, insbesondere mit den Sozialdiensten, um die Wohnbegleitung für die Klientinnen und Klienten bereitzustellen. Die Organisation legt dabei grossen Wert auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen relevanten Organisationen
3.1 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen:
Die Wohnen im Griff GmbH engagiert sich aktiv in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die im Bereich der Wohnbegleitung und unterstützenden Dienstleistungen tätig sind. Diese Kooperationen dienen dazu, die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und den Klientinnen und Klienten ein umfassendes Unterstützungsnetzwerk zu bieten.
3.1.1 Haftungsausschluss für Handlungen Dritter:
Trotz sorgfältiger Auswahl und Zusammenarbeit mit Dritten übernimmt die Wohnen im Griff GmbH keine Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Schäden, die durch andere Organisationen oder Dritte verursacht werden, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH
3.2 Datenschutz und Informationsaustausch:
In der interdisziplinären Zusammenarbeit erfolgt ein Informationsaustausch unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Datenschutzverletzungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ergeben, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
3.2.1 Koordination und Kommunikation:
Die Wohnen im Griff GmbH verpflichtet sich zur effektiven Koordination und Kommunikation mit anderen Organisationen, um eine nahtlose Zusammenarbeit sicherzustellen. Dennoch übernimmt die Wohnen im Griff GmbH keine Haftung für Schäden, die durch Kommunikationsfehler oder Koordinationsprobleme mit anderen Organisationen entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
4. Sanktionierung und Beschwerde:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verfolgt einen transparenten und gerechten Ansatz im Umgang mit Sanktionierung und Beschwerden. Unsere Organisation setzt sich dafür ein, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle Klientinnen und Klienten zu gewährleisten. Sanktionierung, wenn notwendig, erfolgt nach klaren und vorab festgelegten Richtlinien, die auf rechtskonformen Standards und ethischen Prinzipien basieren.
4.1 Sanktionierung:
Im Falle von Fehlverhalten oder Verstössen gegen interne Richtlinien werden Sanktionen nach einem fairen und abwägenden Verfahren angewandt. Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Sanktionen angemessen, verhältnismässig und rechtskonform sind. Die Klientinnen und Klienten sowie ihre Erziehungsberechtigten werden transparent über die Gründe und den Prozess der Sanktionierung informiert.
4.2 Beschwerde:
Die «Wohnen im Griff GmbH» ermutigt alle Betroffenen, Beschwerden offen und ohne Furcht vor Repressalien zu äußern. Es wird ein effektives Beschwerdemanagement etabliert, das sicherstellt, dass Beschwerden ernst genommen und zeitnah bearbeitet werden. Betroffene haben das Recht, Beschwerden vertraulich und ohne Benachteiligung zu melden. Die Organisation verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Beschwerden gründlich, fair und objektiv untersucht werden.
4.3 Schutz vor Repressalien:
Die «Wohnen im Griff GmbH» stellt sicher, dass Personen, die Beschwerden äußern oder an Untersuchungen teilnehmen, vor jeglicher Form von Repressalien geschützt werden. Die Offenlegung von Fehlverhalten oder das Äußern von Bedenken wird als Beitrag zur Verbesserung der Organisation betrachtet, und die Integrität der Meldenden wird respektiert.
4.4 Kontinuierliche Verbesserung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» nutzt Beschwerden und Sanktionierungen als Gelegenheit zur kontinuierlichen Verbesserung. Durch die Analyse von Rückmeldungen und Erfahrungen streben wir danach, unsere Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen stets den höchsten Standards entsprechen. Die Sanktionierungs- und Beschwerdeprozesse dienen dazu, eine sichere und respektvolle Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten, in der individuelle Entwicklungen und Bedürfnisse geachtet werden.
5. Haftungsausschluss:
Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, durch die Klientinnen und Klienten verursacht wurde.
5.1 Haftung für persönliche Gegenstände der Klienten:
Jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Klientinnen oder Klienten wird ausgeschlossen, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH zurückzuführen.
5.2 Haftung für Gesundheitsentscheidungen:
Die Wohnen im Griff GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus individuellen Gesundheitsentscheidungen der Klientinnen oder Klienten ergeben, auch wenn diese im Zusammenhang mit begleitenden Gesundheitsdienstleistungen stehen
5.3 Haftung für Verhalten gegenüber anderen Bewohnern:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhalten der Klientinnen oder Klienten gegenüber anderen Menschen oder Personen in der Umgebung resultieren
5.4 Haftung im Rahmen des schweizerischen Zivilgesetzbuches:
Die Haftung der Wohnen im Griff GmbH unterliegt den Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), insbesondere den Artikeln 41 bis 61 ZGB, die die allgemeinen Bestimmungen zur Haftung regeln.
5.5 Haftung für persönliche Entscheidungen der Klienten:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die sich aus persönlichen Entscheidungen der Klientinnen oder Klienten ergeben, selbst wenn diese im Zusammenhang mit der Wohnbegleitung stehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
5.6 Haftung für Unterbrechung von Dienstleistungen:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Unterbrechungen oder Ausfälle von Dienstleistungen im Rahmen der Wohnbegleitung entstehen, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
5.7 Haftung für Verletzungen bei Gruppenaktivitäten:
Die Wohnen im Griff GmbH haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die bei Gruppenaktivitäten oder Veranstaltungen im Rahmen der Wohnbegleitung auftreten, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Wohnen im Griff GmbH.
6. Schweigepflicht:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der «Wohnen im Griff GmbH» sind zur strikten Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich über sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Dies schliesst persönliche und vertrauliche Informationen über Klientinnen und Klienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie interne Geschäftsabläufe ein.
6.1 Umfang der Schweigepflicht:
Die Schweigepflicht umfasst sämtliche mündlich übermittelten, schriftlich festgehaltenen oder auf andere Weise erlangten Informationen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten der «Wohnen im Griff GmbH» stehen. Dies beinhaltet auch Informationen, die während Kooperationen mit anderen Organisationen oder Fachpersonen bekannt werden.
6.2 Dauer der Schweigepflicht:
Die Schweigepflicht bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiterhin bestehen. Dies bedeutet, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach ihrem Ausscheiden aus der «Wohnen im Griff GmbH» weiterhin zur Verschwiegenheit über sämtliche vertraulichen Informationen verpflichtet sind, die ihnen während ihrer Tätigkeit bekannt wurden.
6.3 Ausnahmen und Rechtsgrundlagen:
Ausnahmen von der Schweigepflicht können nur in gesetzlich geregelten Fällen oder nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung der «Wohnen im Griff GmbH» gemacht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schweigepflicht im Klaren zu sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
6.4 Sensibilisierung und Schulung:
Die «Wohnen im Griff GmbH» verpflichtet sich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig zu sensibilisieren und zu schulen, um sicherzustellen, dass diese die Bedeutung der Schweigepflicht verstehen und in der Praxis umsetzen. Dies umfasst auch die Aufklärung über die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen unserer Klientinnen und Klienten, sowie anderer Kooperationspartner, zu wahren. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin trägt eine persönliche Verantwortung für die strikte Einhaltung dieser Verpflichtung.